Bei der Anschaffung eines Spaniels für die Jagd ist darauf zu achten, dass er aus einer jagdlichen Gebrauchsspanielzucht stammt und seine Ahnen über Generationen jagdlich geführt und geprüft wurden. Es ist Tatsache, dass ein Welpe, dessen Ahnen drei Generationen oder mehr jagdlich nicht geführt sind, sehr oft einen beschämenden Mangel an natürlichem jagdlichem Instinkt aufweist. Es gibt bei den Spaniels den sogenannten Arbeits- und den Aussstellungstyp. Der Ausstellungstyp des English Cocker Spaniel z. B. hat mitunter so lange und schwere Behänge, dass sie ihn in der Deckung behindern würden und auf die er sich fast tritt, wenn er die Nase herunter nimmt. Dem Gebrauchscocker fehlen diese Übertreibungen, so wie auch eine übermäßig lange Befahnung. Der Jäger ist deshalb dringend davor zu warnen, einen Welpen aus einer sogenannten Schönheits- oder nur Begleithundzucht zu erwerben. Er sollte streng zwischen dem Arbeits- und Ausstellungstyp unterscheiden, wenn er in der jagdlichen Führung seines Hundes keine Enttäuschung erleben will. Unsere Züchter im Verein VJGS geben ihren Welpeninteressenten gern Auskunft und Einblick in die Ahnentafeln der Elterntiere, die dieses dokumentieren.
Schon frühzeitig sollte der Welpenkäufer Kontakt zur Welpenvermittlung aufnehmen, damit er in die Warteliste aufgenommen wird, bzw. einen Welpen bei einem Züchter vorbestellen kann, denn insbesondere beim English Springer Spaniel gibt es Engpässe, um den Bedarf ausreichend zu decken. Darüber hinaus sollte sich der Welpeninteressent auf einige Kilometer Wegstrecke zum Züchter einstellen, denn unsere Züchter sind nicht in jeder Region vertreten.
Welpenvermittlung des VJGS :
Isidor und Elvira Spenger
Mittersberg 3
84106 Volkenschwand
Tel.: 08754 / 911 919
0151 / 2354 2064
Die im VJGS gezogenen Welpen entstammen ausschließich kleinen Liebhaberzuchten und werden sozial und jagdlich geprägt.
Der Verein Jagdgebrauchspaniel e.V. gibt Welpen nur an Jäger für den jagdlichen Einsatz ab. Der VJGS empfielt seinen Züchtern das vorschriftsmäßige Kupieren der Welpen, wie es in unserer Zuchtordnung festgelegt und für den Hund zum Jagdgebrauch nach dem Tierschutzgesetz erlaubt ist.