Der Spaniel im Spiegel der deutschen Vereinsgeschichte
Der Spaniel wird seit Beginn des vorigen Jahrhunderts vereinsorganisatorisch durch den Jagdspaniel Klub e.V. betreut, der sich 1907 aus einer Fusion des bis dahin bereits bestehenden »Deutschen Jagdspaniel Klubs« und des »Kontinentalen Jagdspaniel Klubs« gründete. Die Idee des Zusammenschlusses war, den Cocker Spaniel und den English Springer Spaniel als Jagdhund kontinental zu verbreiten. Schon damals rivalisierte allerdings bereits das Ausstellungs mit dem Prüfungswesen, bis sich schließlich die klare Orientierung auf die jagdliche Leistungszucht durchsetzte.
Nach den Wirren des zweiten Weltkrieges wurde 1948 der Jagdspaniel-Klub neu gegründet. Auch hier war wieder die jagdliche Majorität vorhanden, die den Klub als Jagdhundezucht und –prüfungsverein in der Weise festschrieb, dass nur Hunde in das Zuchtbuch eingetragen wurden, deren Eltern erfolgreich jagdlich geprüft waren. Schon drei Jahre später, in 1951, wurden die Zucht und Eintragungsbestimmungen mit der Maßgabe gelockert, dass auch Hunde eingetragen wurden, deren Eltern keinerlei jagdliche Prüfungen nachweisen konnten. Es entstanden zwei Arten von Ahnentafeln, wobei Welpen aus jagdlich geprüften Eltern ein »J« hinter der Zuchtbuchnummer aufgeführt erhielten.
Durch die zügig nach der Neugründung vorgenommene Öffnung des Zuchtbuches für die reine Schönheitszucht gerieten die Jäger in eine Minderheit, aus der sie sich auch später nicht mehr befreien konnten. Bereits 1955 beinhaltete das Spaniel-Zuchtbuch lediglich noch 7,8 % Würfe aus jagdlicher Zucht. Dies veranlasste den damaligen Präsidenten Oberforstmeister Weiß, unterstützt vom vorherigen Präsidenten Freiherr von Rüdt (der 1950 angesichts der antijagdlichen Entwicklung aus Protest von seinem Amt zurückgetreten war), schon 1956, aus seiner Gewissensnot unter Berufung auf den Zweck des Klubs zur Bildung einer »Arbeitsgemeinschaft Jagd« aufzurufen.
Mit einer umfassenden Änderung der Satzung wurde schließlich 1964 die jagdliche Verpflichtung zur »Rein und Hochzucht des kleinen Gebrauchshundes«, also zur jagdlichen Leistungszucht, vom Klub vollends aufgegeben. Die jagdliche Zucht wurde Anhängsel einer typischen Rassehundezucht. Seit dem versteht sich der Klub als Rassehunde Zuchtverein im Sinne der Satzung des VDH und als Jagdhunde Prüfungsverein im Sinne der Satzung des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV).
Nachdem sich in der Folge die jagdkynologische Minderheit als auch die Anzahl der Welpen »aus jagdlicher Zucht« weiter dezimierten, initiierte 1974 eine handvoll spanielführender Jäger und jagdlicher Züchter um Bodo Fischer aus Niederhaverbeck, die sich innerhalb des Klubs ausschließlich jagdkynologisch betätigten, die Gründung eines »Förderkreises Jagdgebrauchsspaniel im JagdspanielKlub e.V.«. Die Konzentration jagdkynologischer Interessen zeigte sowohl in der jagdlichen Zucht als auch im Prüfungsgeschehen rasch sichtbare Erfolge, die auch in der jägerischen Öffentlichkeit nicht unbemerkt blieben. Der Förderkreis wurde jedoch als »Verein im Verein« und damit als Fremdkörper empfunden und von der weit überwiegenden Mehrzahl der Mitglieder als auch letztlich von Seiten des Vorstands des Klubs abgelehnt. Nachdem man mit einstimmigem Vorstandsbeschluss vom 18.02.1978 den im Förderkreis mitarbeitenden Prüfungsrichtern den Entzug ihrer Prüfungsrichterlizenz androhte, war diesem jagdkynologisch hoffnungvollen Ansatz eine wesentliche Arbeitsvoraussetzung entzogen. Der »Förderkreis« fiel auseinander.
Anfang der achtziger Jahre gründete der ehemalige Präsident Otto Heimrich eine jagdkynologische Arbeitsgemeinschaft der Landesgruppe Hessen. Sie versuchte, ähnlich dem Förderkreis, die Arbeit und züchterischen Interessen rein jagdkynologisch interessierter Mitglieder zur Förderung und Verbreitung des Spaniels als Jagdgebrauchshund zu konzentrieren und zeigte ebenfalls in kurzer Zeit ähnlich beachtliche Erfolge, wie zuvor der Förderkreis. Obwohl derartige ARGE's nach der Satzung 1980 möglich waren, wurde sie trotz ausführlich begründetem Antrag nicht anerkannt. Der Vorstand des Klubs reagierte nicht einmal auf diesen Antrag, sodass sie sich im März 1984 auflöste.
Die Mehrzahl der Mitglieder dieser ARGE wollte es jedoch bei dieser neuerlichen »Abfuhr« jagdkynologischer Interessen nicht belassen. Sie hatten bereits 1983 beschlossen, über die Landesgruppen eigene Anträge zur Änderung der Satzung als auch der Zucht und Prüfungsordnung in die MDV 1984 einzubringen. Die hiermit angestrebten Beschlüsse der MDV sollten gewährleisten, dass die jagdliche Zucht und Prüfung wieder mehrheitlich von Jägern konzipiert und beschlossen wird, dass die jagdliche Verpflichtung des Klubs sowohl nach innen als auch nach außen deutlicher erkennbar und der jagdliche Spaniel wieder in die Lage versetzt wird, sich als einzige klassische Stöberhundrasse neben dem Deutschen Wachtelhund in wahrnehmbarer und ernst zu nehmender Weise in den Wettbewerb der übrigen Jagdgebrauchshunderassen im praktischen Jagdbetrieb einzubringen. Es sollte der letzte Versuch sein, innerhalb des Klubs noch etwas zu Gunsten des Jagdgebrauchsspaniels und seiner Zukunft zu bewegen. Sollte auch dieser letzte Versuch scheitern, war man entschlossen, einen eigenen, rein jagdlichen Spanielverein zu gründen. Hierbei waren sich die Initiatoren durchaus darüber im Klaren, dass eine Neugründung nur dann Sinn macht und der neue Verein nur dann eine Chance hat, Anerkennung und damit eine tragfähige Arbeitsgrundlage zu finden, wenn er in die beiden Dachverbände, den VDH und JGHV, aufgenommen wird. Dort galt jedoch damals noch das sogenannte »Einplatzprinzip«, d. h., nur jeweils ein Verein der jeweiligen Rasse konnte Mitglied der Verbände werden, kein zweiter. Das war letztlich auch der Grund, weshalb die Neugründungen von Zweitvereinen bis dahin unterblieben waren. Die Initiatoren waren inzwischen jedoch fest entschlossen, notfalls juristische Mittel für eine Mitgliedschaft des dann neu zu gründenden Vereins in den Dachverbänden einzusetzen.
Es kam, wie es aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu erwarten war: die Anträge wurden wegen fehlender formaler Voraussetzungen so behauptete jedenfalls der Vorstand erst gar nicht auf die Tagesordnung der am 20.05.1984 stattfindenden MDV gesetzt. Der Ernstfall war eingetreten. Die Initiatoren wollten sich nicht mehr mit weiteren vereinsinternen Auseinandersetzungen aufhalten. Am Entschluss für den Sprung ins kalte Wasser hatte sich derweil nichts geändert, im Gegenteil. Vier Tage später erfolgte die Gründungsversammlung des Verein Jagdgebrauchsspaniel in Montabaur /Westerwald.