Sinn und Zweck der Zuchtprüfungen sind die Feststellung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Sie dienen ferner dem Erkennen des Erbwertes der Eltern. Die jagdethische Forderung weist dem Jagdhund seine Hauptaufgabe in der Arbeit nach dem Schuss zu.
Deshalb steht die Feststellung der Anlagen und Eigenschaften im Vordergrund, die den sicheren Verlorenbringer befähigen und auszeichnen, nämlich sehr gute Nase, gepaart mit ausgeprägtem Spur- und Finderwillen und Wesensfestigkeit, die sich insbesondere im Durchhaltewillen bei der Arbeit zeigt.
Die Prüfungsanforderungen sind denen der VZPO und der VGPO des JGHV als auch der PO für Wachtelhunde angeglichen. Darüber hinaus richtet der VJGS nach Bedarf auch die JGHV-Zusatzprüfungen, wie VSwP, VPS und Btr, aus. Neben den vom JGHV zu vergebenden Leistungszeichen im praktischen Jagdbetrieb (HN, Vbr, AH) vergibt der VJGS auch eigene Leistungszeichen, wie z. B. für den Leistungsnachweis am Schwarzwild (S) oder der Wildschärfe (WS) und auf der natürlichen Schweißfährte (SwN). Gerade die Leistungsnachweise im praktischen Jagdbetrieb sind für die jagdliche Leistungszucht unersetzlich.